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1. Geltung:
Dem Verkauf unserer Waren und unseren sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die
nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen im kaufm. Geschäftsverkehr
zugrunde.
Abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Spätestens mit der
Abnahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten diese Verkaufsbedingungen für den
Besteller, selbst im Fall eines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen.
Abweichungen von den Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung für jeden einzelnen Vertrag. Diese Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen im kaufm. Geschäftsverkehr gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von §
14 BGB.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bewirkt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftliche, gleichwertige Bestimmung
ersetzt. Sämtliche Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen
der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.
2. Angebot:
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindlich. Mehr
oder Minderlieferungen bis zu einschließlich 10% behalten wir uns vor.
3. Preise: Soweit nicht anders vereinbart, gelten die am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen
Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich, soweit nicht
anders vereinbart, bei Warenlieferungen ab Werk oder Lager, einschließlich unserer
Standardverpackung. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die
Empfangsstation des Bestellers, ausschließlich Hausfracht, eine Lieferung frei Haus erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich auf unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Preislisten ausgewiesen
ist. Mehrkosten aufgrund einer vom Besteller gewünschten besonderen Versandart (z.B.
Expressversand, Termingut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten.
4. Versand:
Gefahrübergang: Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers. Mit der
Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes
oder Lagers (bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten), geht die Gefahr
auf den Besteller über. Rücksendungen, die ohne unser vorheriges Einverständnis erfolgen, werden
von uns nicht angenommen. In diesem Falle trägt der Besteller die Kosten der Rücksendung. Die
Kosten für Rücknahme und Verwertung der Verpackung sind nicht im Verkaufspreis enthalten und
müssen für jeden einzelne Lieferung vereinbart werden.
5. Lieferung:
Die von uns genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das vorrausichtliche
Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden.
Vereinbarte Liefertermine gelten nur unter der Vorraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller
Einzelheiten des Auftrags und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers. Die
Lieferfrist gilt auch bei Importsendungen als eingehalten, wenn wir dem Besteller mitteilen, daß die
Warenlieferung beim ausländischen Versender- oder Herstellerwerk abgegangen ist. Bei schuldhafter
Nichteinhaltung eines ausdrücklich schriftlich vereinbarten Liefertermins wird der Besteller uns
schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Wird diese Nachfrist durch unser Verschulden nicht
eingehalten, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des
Bestellers wegen Verzugs bestimmen sich nach Ziffer 10.
Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung verzögern, unmöglich
machen oder unzumutbar erschweren, z.B.Krieg, höhere Gewalt, Naturgewalten, Unfälle, Verkehrs und
Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch
wenn sie bei unseren Vorlieferanten oder in der Importabwicklung eintreten, für die Dauer der
Behinderung und einer angemessen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung
voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung
zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
sind wir berechtigt, Schadenersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Konstruktionszeichnungen, Werkzeug, Muster u. ähnliche Vorarbeiten, die von dem Besteller
veranlasst sind werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Insoweit gelten diese
Bedingungen bereits vor Auftragserteilung.
Spezialwerkzeuge, die zur Erfüllung des Auftrages von uns hergestellt werden, sind und bleiben auch
dann unser Eigentum, wenn die Herstellung auf Kosten und nach Zeichnung des Bestellers geschieht.
Eine Gleichheit zwischen, Mustern, Andruck- und/oder Anstanzmuster und Auflagendruck und/oder
Auflagenstanzung kann nur beschränkt gewährleistet werden. Das zur Ausführung eine Auftrages
eingesetzte Druck- und/oder Stanzverfahren legen wir fest, es sei denn, daß hierüber anders lautende
schriftliche Abmachungen mit dem Besteller getroffen wurden. Druckfarben werden aufgrund ihrer
Echtheitseigenschaften ausgewählt, doch kann keine Garantie dafür übernommen werden, daß sich
Farben nicht verändern. Geringfügige Abweichungen in Farbnuancen, Druck- und/oder Stanzformaten
berechtigen nicht zur Mängelrüge.
6. Zahlung:
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
zahlbar, bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen
Verfügung an. Zahlungen an unsere Außendienstmitarbeiter gelten nur bei Vorlage einer schriftlichen
Inkassovollmacht als Erfüllung. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch
Wechsel sind ausgeschlossen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller
auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungsdatum in Verzug. Wir sind,
unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Basissatz gemäß § 247 BGB zu verlangen.
Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder
Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf
diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber nach erfolglosem Ablauf
einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen
oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
7. Eigentumsrechte:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller
bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller
unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte ist uns
unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir im Übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht
zum Besitz. Falls wir nach Maßgabe vorstehender Bestimmung von unserem Eigentumsvorbehalt durch
Zurücknahme von Vorbehaltsware gebrauch machen, sind wir berechtigt die Ware freihängig zu
verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös,
höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz
insbesondere entgangener Gewinn bleiben vorbehalten.
Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden
Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf
zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtete, uns auf
Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.
Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen
Sache, ohne daß dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die
Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache
im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Im Falle
einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache, geht das Miteigentum an der
neuen Sache im Umfang des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns über.
Der Besteller tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die durch die
Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück erwachsen. Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller
um mehr als 10% sind wir auf Verlangen des Besteller jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer
Wahl insoweit an den Besteller zurückzuübertragen. Weitergehende Interventionskosten gehen in jedem
Fall zu Lasten des Bestellers.
Im Falle eines Vergleichsverfahrens verzichtet der Besteller auf die Rechte aus §§28 der
Vergleichsordnung.
Werden Erzeugnisse, die mit unserem Warenzeichen gekennzeichnet sind, verarbeitet, so ist die
Benutzung unseres Warenzeichens in Verbindung mit dem hierdurch hergestellten Erzeugnis nur zulässig,
wenn unsere schriftliche Zustimmung vorliegt.
8. Auskünfte:
Beratung: Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und
Anwendungsmöglichkeiten und/oder Kundenberatung unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Der
Besteller wird nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den
von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
9. Mängelansprüche:
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser den nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass die
gelieferte Ware unsachgemäß befördert, gelagert, behandelt oder verarbeitet wurde. Mängelansprüche
bestehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder bei natürlichem Verschleiß. Soweit ein Mangel der
Kaufsache vorliegt, hat der Besteller nach unserer Wahl Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder auf
Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller
nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Im Übrigen bestimmen sich
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln nach Ziffer 10.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Sache. Die
Verjährungsfrist im Fall eines Rückgriffs nach den §§ 438, 478, 479 bleibt unberührt.
10. Haftung:
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir haften ferner bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wir haften für ein arglistiges Verschweigen eines Mangels
sowie nur für die schriftlich zugesicherte Beschaffenheit der Sache. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt, dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Weitere Ansprüche auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Beanstandungen sind in jedem Falle ausgeschlossen, wenn Härter
und Zusätze oder sonstige Komponenten bei Klebstofflieferungen vermischt sind, oder Verdünnungen,
Härter und Zusätze verwendet werden, die nicht von uns oder schriftlich vereinbarter Lieferfirma bezogen
wurden. Für Eigenschaften unserer Lieferprodukte, die wir mit unseren Spezifikationen nicht erfassen,
können wir keine Haftung übernehmen.
Wir haften nicht für den Fall, daß mit Datenübertragungen von uns, Computerviren in die Datenträger des
Bestellers gelangen. Wir verpflichten uns jedoch unsere Datenträger mit größtmöglicher Sorgfalt von
Computerviren freizuhalten.
Insbesondere wird bei der Erbringung von Werksleistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für
die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht unsererseits besteht im
Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.
11. Erfüllungsort:
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versendungsort. Erfüllungsort
für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers ist Koblenz.
12. Anwendbares Recht:
Gerichtsstand: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns
gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik
Deutschland, unter Auschschluß des Kollosionsrechtes und das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Für alle Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte an unserem Geschäftssitz zuständig. Wir können den
Besteller jedoch auch bei den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen.
13. Datenspeicherung:
Mit entstehen der Geschäftsverbindung erfolgt unsererseits Datenspeicherung im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes.
14. Forderungsabtretung an die EUROFACTOR AG.
Die Forderungsansprüche aus der
Geschäftsbeziehung sind an die Eurofactor AG abgetreten. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung
können daher nur an die Eurofactor AG erfolgen. Maßgeblich für den Zahlungszeitpunkt ist der Eingang
der Gutschrift auf dem Konto der Eurofactor AG. Sämtliche zu Gunsten der Büttig GmbH bestehenden
Rechte aus den vereinbarten Sicherungsabreden, insbesondere Sicherungs- und Vorbehaltseingentum, in
allen Formen sind an die Eurofactor AG übertragen. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder anerkannt sind; außerdem ist
er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem
gleichen Rechtsverhältnis beruht. Dies gilt auch bei Vermögensverfall des Verkäufers. Jegliche
Produktverantwortung der Eurofactor AG wird ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
unsere abgetretenen Forderungen ist wahlweise Sitz der Büttig GmbH, Koblenz, oder der Eurofactor AG,
Oberhaching bei München.
Besonderer Hinweis: Schleifmittel, Klebebänder- (Zuschnitte), Dichtungsbänder, Klebstoffe oder Arbeitsschutzprodukte und andere Lieferprodukte werden in allen Bereichen der Industrie, des
Handels und des Handwerks zu unterschiedlichen Problemlösungen verwendet. Unsere techn. Information, Arbeitsanweisungen und Preislisten enthalten eine Vielzahl von Informationen, die
unseren Abnehmern wertvolle Hinweise für die richtige Auswahl der Lieferprodukte und deren Anwendung geben. Die Erfahrung zeigt, daß die spezifischen Anforderungen und Einsatzzwecke
von Fall zu Fall unterschiedlich sind. Jedes Produkt bringt in einem gewissen Anwendungsbereich optimale Leistung, hat aber andererseits gewisse Begrenzungen. Es obliegt daher der
Sorgfallspflicht des Bestellers, sich in jedem Falle durch eigenverantwortliche Versuche zu überzeugen, welches Produkt für seinen spez. Anwendungszweck am besten geeignet ist.
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